Aktuelles zur Punktreform und Möglichkeiten der Reduzierung des Punktekontos in Flensburg

Jörg Ehlen, FA für Verkehrsrecht und Strafrecht, Wittlich

Zum 1.5.2014 tritt die sog. Punktreform in Kraft, das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird zum Fahreignungsregister (FAER). Was ändert sich durch die Reform?

Punkte werden künftig nach dem Fahreignungsbewertungssystem vergeben. Während bisher eine Punkteskala von 1-7 zur Verfügung stand, werden Verstöße künftig mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Grundsätzlich werden verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten mit 2 Punkten und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten bewertet. Nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, wie z. B. das unerlaubte Einfahren in die Umweltzone oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, werden nicht mehr bepunktet. Entsprechende Altverstöße werden bei der Umrechnung zum 1.5.2014 dann auch gelöscht. Wichtig ist auch, dass die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von bislang 40 € auf 60 € angehoben wird. Damit einher geht dann eine Anhebung der Regelgeldbuße bei zahlreichen Verstößen.

Bislang ist es möglich, durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar je nach Stand bis zu 4 Punkte abzubauen. Zusätzlich konnte der Punktestand nach Erreichen von 14 Punkten um 2 Punkte durch eine verkehrspsychologische Maßnahme gemindert werden. Die Fahrerlaubnis wurde bislang bei 18 Punkten entzogen, unter Ausnutzung sämtlicher Punktabbaumöglichkeiten de facto aber erst bei 24 Punkten.

Künftig wird die Fahrerlaubnis bereits bei 8 Punkten entzogen. Zudem ist innerhalb von 5 Jahren nur noch ein einmaliger Abbau von einem Punkt durch freiwillige Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar möglich. Dies auch nur bei einem Stand von 1-5 Punkten, ab 6 Punkten ist kein Punktabbau mehr vorgesehen. Die Möglichkeiten der Punktreduzierung sind damit deutlich reduziert worden.

Auch im Übrigen lässt sich eine Verschärfung der Regelungen feststellen; insbesondere da nahezu alle 1-Punkt-Verstöße auch im neuen System 1-Punkt-Verstöße darstellen. Zu berücksichtigen ist zudem dass im Rahmen des „Führerscheins mit 17“ begleitende Personen künftig nicht mehr als einen Punkt haben dürfen.

Die Umstellung der Punkte erfolgt nach einem festen System. Wer zum 1.5.2014 zwischen 1 und 3 Punkte hat, erhält im neuen Bewertungssystem 1 Punkt, aus 4-5 Punkten werden 2, aus 6-7 neue 3 Punkte, aus 8-10 schließlich 4 Punkte usw.

Für den Übergang und die Frage, ab wann für welche Verstöße welche Regelungen gelten, wird auf das Eintragungsdatum abgestellt. Damit finden die neuen Regelungen schon für jetzt begangene und derzeit laufende Verfahren Anwendung, wenn sie erst nach dem 1.5.2014 zur Eintragung gelangen. Dies kann besonders für die sich ändernden Tilgungsfristen von großer Bedeutung sein. Generell lässt sich sagen, dass Verstöße künftig einer längeren Tilgungsfrist unterliegen; andererseits entfällt die bisherige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt.

Für alle, die derzeit in Flensburg Punkte haben, wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren (sinnvollerweise mit anwaltlicher Hilfe) in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Denn in diesem Fall wird die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt.

Wenn jedoch ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung neuer Punkte vor dem 1.5.2014 führt, wird die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre gehemmt.Andererseits gilt künftig eine Tilgungsfrist in Bußgeldsachen von 2 ½ Jahren bei einfachen bzw. 5 Jahren bei groben Verstößen. Da die derzeitige Tilgungsfrist 2 Jahre beträgt, ist es sinnvoll einen Punkteersteintrag noch vor dem 1.5.2014 wegen der dann kürzeren Tilgungsfrist anzustreben.

Die Kombination von verlängerten Tilgungsfristen und der reduzierten Möglichkeiten des Punkteabbaus macht es für Punktesünder künftig also wesentlich komplizierter, ihre Punkte wieder loszuwerden. Da bis zum 30.4.2014 aber noch die bisherigen Regelungen gelten, macht es in vielen Fällen Sinn, jetzt noch durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung bis zu 4 Punkte abzubauen und davon nach der Umstellung der Punkte zu profitieren. Viele Fahrschulen und Verkehrspsychologen bieten daher jetzt verstärkt Seminare und andere Maßnahmen zum Punkteabbau an. Denn für viele Betroffene kann es sich wirklich lohnen, jetzt noch Punkte abzubauen.

Die neuen Regelungen sind grundsätzlich einfacher, gerechter und transparenter als das derzeitige Recht. Im Zusammenhang mit der Umstellung vom VZR zum FAER am 1.5.2014 ergeben sich aber zahlreiche nicht ganz so unkomplizierte Fragestellungen, freilich verbunden mit der Chance für Betroffene, sich durch eine geschickte Strategie in laufenden Verfahren oder im Zusammenhang mit einem Punkteabbau eine „bessere Ausgangsposition für das neue Punktezeitalter“ zu verschaffen. Es lohnt sich in jedem Fall lohnen, Ihren Punktestand im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen jetzt noch von einem Verkehrsrechtler überprüfen zu lassen!

Wir beraten Sie gerne!