Unsere Leistungen

Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Kosten:

Grundsätzlich arbeiten wir auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Individuelle Gebührenvereinbarungen werden bei Bedarf abgeschlossen.

Die voraussichtliche Höhe der entstehenden Gebühren klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Hilfreich ist es, sich bereits vor Kontaktaufnahme mit dem Rechtsschutzversicherer über eine mögliche Kostenübernahme sowie die Höhe einer Selbstbeteiligung in Verbindung zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle der Inanspruchnahme von Beratungshilfe der Beratungshilfeschein vor dem ersten Beratungsgespräch von dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht auszustellen ist.

Arbeitsvertrags- und Kündigungsschutzrecht

Sie haben die Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten.

Sie streiten sich über Lohn- und Gehaltsansprüche oder Urlaubsansprüche mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Arbeitnehmer.

Oder es gibt sonstige Probleme im Arbeitsverhältnis, beispielsweise über Arbeitszeiten oder Pflichten von Chef und Mitarbeiter.

Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht mitunter sehr kurze Fristen gelten. Beispielsweise ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch enthalten viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge rechtlich verbindliche Ausschluss- und Verfallklauseln.

Daher sollten Sie gerade im Arbeitsrecht bei auftretenden Problemen umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Natürlich beraten wir Sie gerne auch im Vorfeld von auftretenden, sich abzeichnenden Problemen oder bei der Vertragsgestaltung.

siehe Arbeitsvertragsrecht

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder beabsichtigen dies.

Es gibt Streit um Sorgerecht und Umgangsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder.
Der Ärger tobt über Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Sie sollten sich in kompetente anwaltliche Beratung begeben, die wir Ihnen im Familienrecht bieten. Das Leistungsspektrum reicht von der Beratung vor einer beabsichtigten Trennung über die Vertretung im Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgeverfahren (zum Beispiel Zugewinnausgleich, Hausratteilung oder sonstige Vermögensauseinandersetzungen) bis zur Vertretung nach rechtskräftiger Scheidung, insbesondere in Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerechtsfragen.

Dabei bemühen wir uns primär, eine einvernehmliche Regelung zu finden und unnötige gerichtliche Verfahren zu vermeiden, die letztlich sowohl Ihr Geld als auch Ihre Nerven kosten und nicht selten auch zu einer Eskalation des Streits beitragen. Insbesondere sollte verhindert werden, dass Ehestreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.

Sie betreiben ein Unternehmen und der Kunde zahlt nicht.

Sie haben als Privatperson eine Forderung, zum Beispiel aus einem Privatverkauf. Der Vertragspartner zahlt nicht.

Wir vertreten Sie in diesen Angelegenheiten von der außergerichtlichen Vertretung über das gerichtliche Verfahren (Klageverfahren/automatisiertes Mahnverfahren) bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder durch Kontenpfändung, Lohnpfändung etc..

Gegebenenfalls handeln wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung aus, die Ihre Interessen als Gläubiger wahrt. In vielen Fällen können Forderungen auf diese Art schneller und kostengünstiger realisiert werden als durch ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Vor einer gerichtlichen Geltendmachung informieren wir uns für Sie über die Vermögensverhältnisse des Schuldners und erörtern mit Ihnen, ob und auf welche Weise eine Titulierung der Ansprüche Sinn macht. Denn wir wollen verhindern, dass „dem schlechten Geld noch gutes hinterher geworfen wird“.

Sie haben ein Fahrzeug oder einer andere Sache gekauft. Diese wird nicht geliefert oder erweist sich als mangelhaft.

Sie haben Streit mit einem Handwerker oder sonstigen Werkunternehmer über die Qualität von dessen Arbeit.

Ihr Kunde beschwert sich über den verkauften Gegenstand oder die von Ihnen erbrachte Werkleistung.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten und klären Sie über ihre Rechte auf, den Vertragspartner zur ordnungsgemäßen Erfüllung anhalten zu können. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche (Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung, Minderung und Rücktritt, Schadensersatz) vertreten wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Ist die Frage eines Mangels streitig, empfiehlt sich in vielen Fällen auch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens vor Gericht. Dies übernehmen wir für Sie.

Bitte beachten Sie, dass im Gewährleistungsrecht in vielen Fällen konkrete Fristsetzungen erforderlich sind und dem Verkäufer/Werkunternehmer in der Regel das Recht der Nachbesserung zusteht. Auch dies veranlassen wir gerne für Sie.

Kleiner Tipp: die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bereits bei der Vertragsgestaltung kann späteren Ärger vermeiden.

Sie haben Probleme mit Ihrem Mieter oder Vermieter.

Der Mieter zahlt nicht oder verstößt permanent gegen die Hausordnung, die Wohnung weist Mängel auf oder der Vermieter verweigert jegliche Modernisierung der Wohnung.
Dann sollten Sie sich an uns wenden.

Wir vertreten Sie sowohl bei Problemen im laufenden Mietverhältnis als auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Auch hier gilt, dass wir Ihnen nur wirtschaftlich vertretbare Lösungen empfehlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach Kündigung eine Wohnung, Garage oder sonstiges Objekt nicht einfach räumen dürfen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht oder räumt. Sie machen sich in einem solchen Fall unter Umständen strafbar. Dafür bedarf es vielmehr einer Räumungsklage, die wir für Sie erheben. Auch beraten wir Sie über die Möglichkeiten, von einem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen.

Ihnen ist ein Schaden zugefügt worden, sei es ein körperlicher Schaden oder der Schaden an einem Ihnen gehörenden Gegenstand.

Der Schädiger oder dessen Versicherer stellt sich quer oder reagiert überhaupt nicht.

Wir vertreten Sie in diesen Situationen außergerichtlich wie gerichtlich und übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite.

Auch hier gilt: es ist hilfreich, den Anwalt möglichst frühzeitig nach Schadenseintritt zu kontaktieren. So können Fehler bei der Beweissicherung oder der Feststellung der Schadenshöhe vermieden werden.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes bei körperlichen Schäden richtet sich nach vielen Faktoren. Diese erörtern wir gemeinsam mit Ihnen. Im übrigen kann auch bei Ehrverletzungen ein Schmerzensgeldsanspruch in Betracht kommen.

Opfer von Straftaten erhalten gegebenenfalls auch Hilfe über Opferschutzorganisationen wie Weißer Ring oder durch das Opferentschädigungsgesetz. Auch hier vertreten und beraten wir Sie gerne.

Zu unserem Leistungsumfang auch die Opfervertretung im Strafverfahren, zum Beispiel als Nebenklägervertreter oder Zeugenbeistand.

Ihnen wird vorgeworfen (zu Recht oder zu Unrecht), eine Straftat begangen zu haben.

Sie sind geblitzt worden oder Ihnen wird ein sonstiger Verkehrsverstoß vorgeworfen. Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet.

Von der Aufnahme erster Ermittlungen gegen Sie bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens vertritt Sie RA Ehlen, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst keine Angaben gegenüber der Polizei tätigen. Wir nehmen Akteneinsicht, verschaffen uns einen Überblick, was gegen Sie vorliegt und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und die Verteidigungsstrategie.

Schwerpunkte der Verteidigung im Strafverfahren bei RA Ehlen sind das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, Eigentums- und Vermögensdelikte, Gewalt- und Sexualstraftaten sowie Straßenverkehrsdelikte.

Dabei vertritt er sowohl die Beschuldigten als auch die Geschädigten.

Einen Schwerpunkt setzt er auch auf die Hilfestellung von Straftätern, zum Beispiel die erfolgreiche Bekämpfung einer bestehenden Suchterkrankung. Auch ein Strafverteidiger kann erfolgreich zur Prävention von Straftaten beitragen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Eine Situation, die jeden von uns täglich treffen kann.

Viele Bekannte und insbesondere Ihre Kfz-Werkstatt werden Ihnen Empfehlungen geben. Sie sollten daran denken, dass sich im Bereich des Verkehrsrechts durch europäische Richtlinien und eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung sehr viel getan hat und bei einer Schadensregulierung an vieles zu denken ist. Die Rechtsprechung gerade zum Nutzungsausfall oder der Frage des Einsatzes von Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten ist teilweise sehr unübersichtlich.

Wenn dann auch noch ein Personenschaden hinzutritt, sollten Sie auf fachmännischen Art vertrauen. Seien Sie auch wachsam, wenn ein gegnerischer Versicherer Ihnen allzu schnell eine scheinbar unkomplizierte Regulierung anbietet.

RA Ehlen hat sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht auch auf die Regulierung von Personen- und Sachschäden nach einem Verkehrsunfall spezialisiert und bildet sich in diesem Bereich regelmäßig fort.

Auch die Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer sowie die Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Kaskoversicherer übernehmen wir für Sie.